Wer impfen darf und impft, wird durch das neue Gesetz verpflichtet, alle relevanten Daten in ein zentrales elektronisches Impfregister einzutragen. Gleiches gilt für die Ergebnisse von Antikörpertests. Zuständig für die Verwaltung des Impfregisters soll nach einer Übergangszeit das Gesundheitsministerium sein. Dieses bekommt also genaue Daten über den detaillierten Impfstatus jedes Bürgers. Zugang zu den Daten haben auch Ärzte, Apotheker, sogenannte eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter, Landeshauptleute, Bezirksverwaltungsbehörden, Sozialversicherungsträger und die telefonische Gesundheitsberatung. Der Datenschutz sei sichergestellt versichert der Pressedienst der Parlamentsdirektion treuherzig. Eine Option, auf den eImpfpass generell oder auf einzelne Eintragungen zu verzichten, gibt es nicht.
Der eImpfpass wird integriert in die Elektronische Gesundheitsakte, die in Österreich ELGA heißt (in Deutschland ePA), wenn man der Einrichtung einer ELGA nicht widersprochen hat. Die Nutzung von ELGA setzt die Teilnahme an ID-Austria mit einem Smartphone voraus. ID-Austria ermöglicht es, sich zum Zweck der Anmeldung auf Portalen zu identifizieren, bietet die Funktion eines elektronischen Personalausweises und ermöglicht es, Dokumente wie den Führerschein und den eImpfpass elektronisch zu speichern und vorzuzeigen.
Das Gesundheitsministerium will mithilfe des eImpfasses künftig in der Lage sein, den Bürgern den jeweils gültigen Impfkalender aufs Handy zu spielen und sie an anstehende Impfungen zu erinnern. Man kann sich aber nur allzu leicht vorstellen, was im Falle einer künftigen richtigen oder nur behaupteten Pandemie mit diesem Instrument angestellt werden kann. Nach chinesischem Corona-Vorbild können Verkehrsmittel, Veranstalter, Geschäfte und Wohnungsverwaltungen zum Zwecke des Gesundheitsschutzes verlangen, dass man seinen vorschriftsmäßigen Impfstatus oder negativen Antikörpertest auf dem Smartphone vorzeigt, um Eintritt zu erhalten. Die Freiwilligkeit von Austria-ID und ELGA wird dann eben de-facto oder per Gesetz beendet.
Folgerung
Was Österreichs Regierung und Parlament da veranstalten, ist eine eindrückliche Erinnerung daran, wie wichtig es ist, sich nicht nur solchen Gesetzen mit totalitärem Potential entgegenzustellen, sondern sich auch schon dem um sich greifenden Smartphone-Zwang zu verweigern und diesem aktiv entgegenzutreten. Denn das allgegenwärtige Smartphone als persönliches Überwachungsgerät ist das weit geöffnete Einfallstor für den unverkennbar heraufziehenden elektronischen Totalitarismus.
Verneigung: Ich wurde über einen informativen Beitrag auf tkp.at auf diesen Vorgang aufmerksam.
Nachtrag (2.7) zum geplanten elektronischen Impfpass für Deutschland
Das Bundesgesundheitsministerium plant offenkundig bereits die Einführung eines elektronischen Impfpasses nach österreichischem Vorbild (bzw. wahrscheinlich nach gemeinsamer Vorlage). Es schreibt auf seiner Netzseite in der Sparte „Begriffe von A bis Z“ unter dem Stichtwort „Elektronischer Impfpass“:
„Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) wird es perspektivisch möglich sein, Daten zu Impfungen, die Versicherte erhalten haben, in einem elektronischen Impfpass digital verfügbar zu haben. Auf diese Weise können Versicherte Impfungen digital vorweisen und künftig auch von möglichen Mehrwerten, wie einer digitalen Impf-Erinnerung, profitieren. Zugleich können gegebenenfalls bestehende Impflücken schneller erkannt und notwendige Impfungen nachgeholt werden. Auch wird die Übersicht bestehender Impfungen sowohl für die Versicherten als auch die Ärzte in der medizinischen Versorgung erleichtert, da ein Impfausweis in Papierform verloren gehen kann und im Bedarfsfall dann nicht zur Verfügung steht. Impfende Ärzte sollen zudem von einer aufwandsarmen und weitgehend automatisierten Übertragung von Impfdaten in die ePA profitieren. (…)“
Das sieht sehr koordiniert aus.
Nachtrag (6.7. zum Interesse der Pharmabranche
Der Pharmaverband vfa wirbt nachdrücklich für die elektronische Patientenakte und für den eImpfpass, der wichtig sei, um die aus Sicht der Pharmakonzerne zu niedrigen Impfquoten zu steigern. Dazu müssten vier Funktionen unbedingt erfüllt werden: Errinnerungsfunktion, Informationsfunktion, Monitoringfunktion und Nachweisfunktion. Monitoring heißt, der Staat und die IT- und Pharmafirmen – welche die Daten auch bekommen sollen – wissen genau Bescheid, wer wogegen geimpft ist und wer nicht. Nachweisfunktion heißt, dass der eImpfpass überall als Passierschein verwendet werden kann, wo Menschen ohne bestimmte Impfungen keinen Zutritt erhalten oder nur unter bestimmten Bedingungen,.
Korrekturhinweis: ELSTA (falsch) habe ich in ELGA korrigiert.